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   VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15   

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VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15 (https://dejure.org/2015,44408)
VK Westfalen, Entscheidung vom 26.08.2015 - VK 2-23/15 (https://dejure.org/2015,44408)
VK Westfalen, Entscheidung vom 26. August 2015 - VK 2-23/15 (https://dejure.org/2015,44408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Preisanpassung ist kein Neuabschluss! (VPR 2016, 107)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Preisanpassung ist kein Neuabschluss! (IBR 2016, 356)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15
    Hier ist daher derzeit auf die Entscheidung des EUGH vom 19.06.2008 "pressetext" - Rs. C-454/06 abzustellen, wonach sich grundsätzlich auch Preisänderungen als wesentliche Änderungen darstellen können.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15
    Die Preisanpassung im Rahmen solcher Verträge erfolgt in der Regel über Preisanpassungsklauseln wie hier über eine Indexklausel, die das nationale Recht grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. Marcel Vietor, Preisanpassungsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen in taylorwessing.com/ newsletter-commercial-maerz-2012 unter Bezugnahme auf BGH in NJW-RR 2005, 1496).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 39/13

    Zulässigkeit des Forderns von Nachweisen zur Berücksichtigung sozialer Kriterien

    Auszug aus VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15
    Sie wurde abgelöst durch die neue Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG und ist zur Klärung der Frage der vergaberechtlichen Zulässigkeit von Vertragsänderungen heranzuziehen (vgl. auch OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 39/13 zur Klärung von EU-rechtlich zulässigen Ausschlussgründen).
  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

    Auszug aus VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15
    Diese Frist ist eine starre Ausschlussfrist (OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12), bei der eine Wiedereinsetzung nicht infrage kommt.
  • OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von nuklearmedizinischen

    Auszug aus VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15
    Das OLG München hat daher auch festgestellt, dass für die Frist des § 101b GWB auch keine Verjährungs-, Hemmungs- und Unterbrechungsregeln angewandt werden können, weil andernfalls der gesetzgeberische Zweck, Rechtsklarheit schaffen zu wollen, nicht mehr zu erreichen ist (OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11).
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